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Neue Richtlinien für Automobil-Exporte offiziell verkündet

November 20, 2025

Neueste Unternehmensnachrichten über Neue Richtlinien für Automobil-Exporte offiziell verkündet

Am 14. November 2025 gaben das Handelsministerium, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit und die Generalzolldirektion gemeinsam die "Mitteilung zur weiteren Verstärkung der Verwaltung von Gebrauchtwagenexporten" heraus. Die Mitteilung stellt klar, dass ab dem 1. Januar 2026 für Fahrzeuge, die einen Export beantragen und deren Zulassungsdatum weniger als 180 Tage (einschließlich) zurückliegt, die lokalen Handelsbehörden die lokalen Unternehmen anleiten sollen, eine "Bestätigung des Kundendienstes" des Fahrzeugherstellers vorzulegen. Diese Bestätigung muss das Exportland, Fahrzeuginformationen, Informationen zu Kundendienststellen enthalten und mit dem offiziellen Siegel des Herstellers versehen sein. Für Fahrzeuge, für die die oben genannten Unterlagen nicht vorgelegt werden können, wird keine Exportlizenz ausgestellt.


Darüber hinaus standardisiert die Mitteilung die Beantragung und Ausstellung von Exportlizenzen und verlangt, dass die für die Exportlizenz eingereichten Informationen vollständig mit der "Zulassungsbescheinigung Teil I" übereinstimmen müssen; andernfalls wird die Exportlizenz nicht ausgestellt. Es wird auch ein dynamischer Management- und Ausscheidungsmechanismus für Unternehmen eingerichtet, der es Gebrauchtwagenexportunternehmen mit unredlichem Verhalten ermöglicht, vorgeladen zu werden, zur Korrektur aufgefordert zu werden und sogar ihre Exportqualifikationen während des Lizenzgenehmigungsverfahrens streng kontrolliert oder eingeschränkt zu bekommen.


Diese Richtlinie zielt in erster Linie darauf ab, die chaotische Praxis des Exports von "Null-Kilometer-Gebrauchtwagen" als Neuwagen unter dem Deckmantel von Gebrauchtwagen einzudämmen und damit die ausländischen Preissysteme zu stören. Sie zielt auch darauf ab, den Fokus der Gebrauchtwagenexportindustrie von "Preiskampf" auf "Qualitäts- und Service-Wettbewerb" zu verlagern. Für konforme Unternehmen wird dies ein standardisierteres Marktumfeld schaffen, was ihrer langfristigen Entwicklung zugute kommen wird.

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